Nachrechnungen von Bestandsbauwerken
Altersstruktur und der Erhaltungszustand des Bestandes an Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken in Deutschland machen neben bautechnischen Erhaltungsmaßnahmen im großen Umfang die aktuelle Beurteilung der Standsicherheit und Tragsicherheit der Bauwerke erforderlich.
Schon lange vor Erscheinen von Nachrechnungsrichtlinien haben wir unsere Auftraggeber kompetent auf diesem Gebiet beraten. Gerade im Bereich der Bestandsbauwerke können wir die Vorteile des schnellen, internen Erfahrungsaustausches unseres über 20 köpfigen konstruktiven Ingenieursteams an einem Standort bestens nutzen. Hier gilt es oft komplexe Sachverhalte in einem kompetenten Team zu erörten.
- Nachrechnungsrichtlinie
05/2011 - 1. Ergänzung zur
Nachrechnungsrichtlinie
04/2015 - RIL 805 der Deutschen Bahn
- Machbarkeitsstudien
- Instandsetzungsempfehlungen
- Beraten von Städten und
Gemeinden bezüglich Ihrer
Bestandsbauwerke
Projekte Nachrechnungen von Bestandsbauwerken